HACCP.35 Unterweisung und Schulung Personal
Schulung und Unterweisung
Jeder Lebensmittelunternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln umgehen ausreichend geschult werden.
Die notwendigen Schulungen unterteilen sich grundsätzlich in 3 Bereiche:
- (Folge)Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Betriebsspezifische Hygieneschulung und das betriebliche Eigenkontrollsystem
- Beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln zusätzlich eine Schulung nach § 4 LMHV. Sie benötigen diese Schulung, wenn Sie leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen. Fachkenntnisse im jeweiligen Bereich können beispielsweise über eine entsprechende Ausbildung erworben werden oder durch Schulungen
Schulungen dienen dazu, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens zum Thema Hygiene informiert und sensibilisiert werden. Neben Hinweisen im Umgang mit z. B. neuen Maschinen oder die richtige Reinigung ist es wichtig, dass Sie alle auf demselben Wissensstand sind, was eine gute hygienische Praxis bedeutet.
Neben dem praktischen Nutzen sind Schulungen zur Hygiene und Belehrungen zum Infektionsschutz Gesetz Pflicht.
Beim Herstellen, Verarbeiten oder Verkaufen von leicht verderblichen Lebensmitteln, benötigen die Mitarbeiter eine zusätzliche Schulung, um sich entsprechende Fachkenntnisse anzueignen, z.B. bei besonderen hygienischen Anforderungen oder der Bearbeitung von leicht verderblichen Lebensmitteln.
Als verantwortliche Person empfiehlt es sich, dass Sie die Umsetzung der Schulungsinhalte in Ihrem Betrieb überprüfen. Damit stellen Sie sicher, dass die Inhalte verstanden wurden. Beobachten Sie z.B. Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Reinigungsmaterialien etc. Schulungen sind nur sinnvoll, wenn die Inhalte verstanden und umgesetzt werden.
Grundsätzlich teilen sich die Schulungen auf in:
- (Folge)Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Betriebsspezifische Hygieneschulung und das betriebliche Eigenkontrollsystem
- Beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln eine Schulung nach § 4 LMHV. . Sie benötigen diese Schulung, wenn Sie leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen. Hier können Sie einen Schulungstermin in Ihrer Nähe finden.
Geschult werden müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen, die mit Lebensmitteln umgehen oder damit in Berührung kommen könnten.
- Folgebelehrungen zum Infektionsschutz Gesetz (IfSG) müssen Sie bei Neueintritt und im Weiteren mindestens alle zwei Jahre durchführen und dokumentieren. Die Erstschulung zum Infektionsschutz Gesetz muss durch das Gesundheitsamt oder zugelassene Ärzte durchgeführt werden.
- Hygieneschulungen hingegen müssen mindestens 1x jährlich dokumentiert stattfinden.
- Neue Mitarbeiter empfiehlt es sich, baldmöglichst nach Eintritt in Ihr Unternehmen bzgl. der Hygiene zu unterweisen. Schulungen zur Hygiene und dem Infektionsschutz Gesetz können gemeinsam stattfinden.
- Schulungen zum Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln müssen durchgeführt werden, bevor die Mitarbeiter diese herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen.
- Die Erstbelehrung zum Infektionsschutzgesetz muss durch das Gesundheitsamt oder zugelassene Ärzte, frühestens 3 Monate vor Arbeitsbeginn, stattfinden und in bescheinigter Form für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem ersten Arbeitstag vorliegen. Die Folgebelehrung muss durch den Verantwortlichen im Betrieb durchgeführt werden.
- Die Hygieneschulung und das betriebliche Eigenkontrollsystem sollte der Verantwortliche im Betrieb durchführen.
- Fachkenntnisse zum Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln können durch eine entsprechende Ausbildung im jeweiligen Bereich erworben werden.
Die Hygieneschulungen dienen dazu, dass Sie Ihren Angestellten immer wieder die grundsätzlichen Regeln zur Einhaltung einer guten hygienischen Verhaltensweise am Arbeitsplatz näher bringen. Als Basis für die Hygieneschulung dient die Personalhygiene. Weitere Bausteine sollten die Betriebshygiene und Produktionshygiene sein, sowie das Eigenkontrollsystem des Betriebes.
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz - IfSG müssen Sie über die Meldepflicht folgender Erkrankungen und damit verbundene Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot informieren:
- Thyphus abdominalis, Paratyphus
- Cholera
- Shigellose
- Salmonellose
- Infektiöse Gastroenteritis
- Virus Hepatitis A oder E
- Infizierte Wunden oder offene Stellen bei Hauterkrankungen
Folgende Symptome können Anzeichen für diese Erkrankungen sein und müssen daher auch gemeldet werden:
- Durchfall, gegebenenfalls zusammen mit Übelkeit, Erbrechen, Fieber oder Bauchkrämpfen, Verdacht auf bakterielle oder virale Lebensmittelvergiftung
- Erbrechen und/oder Durchfall, Verdacht auf Gastroenteritis
- Hohes Fieber mit starken Bauch- oder Gelenksschmerzen, wobei nach mehreren Tagen Verstopfung Durchfälle auftreten, Verdacht auf Typhus oder Paratyphus
- Durchfälle mit hohem Flüssigkeitsverlust, Verdacht auch Cholera
- Gelbfärbung der Augen und/oder der Haut mit Schwäche und Appetitlosigkeit. Verdacht auf Hepatitis A oder E
ACHTUNG:
Bei einem Arztbesuch wegen Krankheit müssen Sie diesem mitteilen, dass Sie in einem Lebensmittelbetrieb arbeiten.
Ausbildungspass
Für mittlere und große Unternehmen wird empfohlen einen Ausbildungspass für die Beschäftigten zu erstellen.
In diesem Ausbildungspass sollten alle notwendigen Aus- und Weiterbildungen, Schulungen und beruflichen Qualifikationen festgehalten werden. Dabei wird auf die Datenschutzbestimmungen nach EU-DSGVO hingewiesen.
Onlineschulung IMS Services
IMS Services setzt die Pflichtschulungen im Rahmen einer Onlineschulung um. Jeder Beschäftigte erhält (nach Nutzerzugang durch das Unternehmen) einen Nutzerzugang und kann dort jederzeit die erforderlichen Unterweisungen umsetzen.
Folgende Unterweisungen stehen Online zur Verfügung:
- HACCP Pflichtunterweisung Beschäftigte (Handbuch HACCP)
- HACCP Grundschulung HACCP-Team (Grundsätze HACCP-Konzept)
- HACCP Meldewesen
- HACCP Reinigung und Desinfektion
- HACCP Händereinigung und Desinfektion
- HACCP Allergenmanagement Schulung Allergenmanagement Mitarbeiter
- HACCP Fremdkörpermanagement Schulung Mitarbeiter
- (Folge)Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Umgang mit Lebensmittel
Das in der Anlage beigefügte HACCP Handbuch (Pflichtunterweisungsinhalte Handbuch) kann auch manuell in einer geführten Schulung, oder auch durch Selbstschulung umgesetzt werden. Über die jeweiligen HACCP Fachthemenbereiche können auch die folgenden Schulungen (Beispiel: Nachschulung) manuell geführt werden:
- HACCP Meldewesen
- HACCP Reinigung und Desinfektion
- HACCP Händereinigung und Desinfektion
- HACCP Allergenmanagement Schulung Allergenmanagement Mitarbeiter
- HACCP Fremdkörpermanagement Schulung Mitarbeiter
Anlage:
Link zu IMS Services Unterweisung Einweisung