Kennzeichnung von Lebensmittel
Kennzeichnung von Lebensmittel sind gesetzlich vorgeschrieben. Manche dieser Kennzeichnungen sind für alle Lebensmittel verpflichtend, andere wiederum nur für bestimmte Waren vorgeschrieben.
Darüber hinaus können auf Verpackungen freiwillige Angaben der Hersteller stehen.
Folgende gesetzliche Vorgaben sind verbindlich umzusetzen:
Wichtige Ziele der Lebensmittelkennzeichnung sind der Gesundheitsschutz der Verbraucher. Die vorgeschriebenen Angaben informieren über die Art des Lebensmittels und wichtige Merkmale wie Menge, Zusammensetzung und Haltbarkeit. Sie ermöglichen damit einen Produktvergleich und dienen als Grundlage für eine fundierte Kaufentscheidung.
Auf allen Lebensmitteln Pflicht
Diese Angaben sind grundsätzlich auf allen fertig verpackten Lebensmitteln verpflichtend:
Weitere verpflichtende Angaben gelten für bestimmte Lebensmittelgruppen, zum Beispiel gehört ein Warnhinweis auf koffeinhaltige Getränke und das Einfrierdatum auf eingefrorenes Fleisch und eingefrorenen, unverarbeiteten Fisch.
Hinzu kommen die Angabe von Gesamtpreis und Grundpreis an oder nahe bei der Packung, meist am Regal.
Die Pflichtangaben sind an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und dauerhaft anzubringen.
Ausnahmen von der Regel
Manche Lebensmittel sind von der vollständigen Kennzeichnung ausgenommen. Ein Zutatenverzeichnis ist beispielsweise nicht erforderlich bei:
Die Lebensmittelinformationsverordnung regelt die Grundsätze der Lebensmittelkennzeichnung. Zusätzlich gelten noch zahlreiche weitere produktspezifische und produktübergreifende Vorschriften.
Produktspezifische Verordnungen und Gesetze enthalten Kennzeichnungspflichten für bestimmte Lebensmittel(gruppen) wie:
Als produktübergreifende Normen sind beispielsweise die Fertigpackungsverordnung, die Preisangabenverordnung und die Health-Claims-Verordnung zu beachten.