Gesetzliche Bestimmungen zum Transport von Lebensmittel
Die LMHV ist die entscheidende Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln.
In § 3 der LMHV finden Sie die „allgemeine Hygieneanforderungen“: Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind.
Zum „Behandeln“ und „Inverkehrbringen“ von Lebensmitteln zählt auch der Transport!
„Kritische Punkte“ im HACCP sind u.a. auch der Transport, die Beschaffenheit des Fahrzeugs sowie Reinigung und Desinfektion!
Lebensmittelunternehmer sind dazu verpflichtet, die „Guten Hygienepraxis“ auszuüben.
Diese beschreibt die Grundhygiene im Betrieb, die bauliche Ausstattung, den hygienisch einwandfreien Umgang mit Lebensmitteln und die Personalhygiene.
Dazu gehört unter anderem:
Zum „hygienisch einwandfreien Umgang“ zählt natürlich der Transport. Außerdem muss das zum Transport eingesetzte Fahrzeug regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
Die Mindestanforderungen an den Transport von Lebensmitteln sind:
Die Anforderungen an den Transport von Fleisch:
Hier gilt zusätzlich zu den oben genannten Mindestanforderungen:
Wichtige Informationen zur Ladungssicherung
§ 22 Absatz 1 der StVO ist der „Ladungssicherungs-Paragraph“ und lautet:
„Die Ladung einschließlich der Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Die Ladungssicherung dient zum:
Verantwortlich sind:
Hygienischer Laderaumausbau von Transportern
Die praktische Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an Hygieneausbauten (EG-VO 852/2004) kann wie folgt gestaltet sein:
Hygieneausbau Anforderungen
Laderaumausbau und -beschichtungen mit Ladehilfen, Ladungssicherung, Laderaumbelüftung, Regalsysteme, Laderaumklimatisierung sind erforderlich.
Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten
Durch den Transport von Lebensmitteln in Transportbehältern, Verpackungen und Kühltransportbehältern sind die Lebensmittel i.d.R. gut geschützt. Eine Verunreinigung der Fahrzeuge bleibt daher gering.
Dies ist jedoch nicht ausgeschlossen. Daher sind hier folgende Maßnahmen umzusetzen:
Personalhygiene
Kraftfahrer von Lebensmitteln unterliegen nahezu den gleichen Hygienebestimmungen wie Produktionspersonal in Lebensmittelbetrieben. Daher sind folgende Eckpunkte verpflichtend umzusetzen: