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HACCP.30 Transport von Lebensmittel 


Gesetzliche Bestimmungen zum Transport von Lebensmittel

Die LMHV ist die entscheidende Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln.

In § 3 der LMHV finden Sie die „allgemeine Hygieneanforderungen“: Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind.

Zum „Behandeln“ und „Inverkehrbringen“ von Lebensmitteln zählt auch der Transport!

„Kritische Punkte“ im HACCP sind u.a. auch der Transport, die Beschaffenheit des Fahrzeugs sowie Reinigung und Desinfektion!

Lebensmittelunternehmer sind dazu verpflichtet, die „Guten Hygienepraxis“ auszuüben.

Diese beschreibt die Grundhygiene im Betrieb, die bauliche Ausstattung, den hygienisch einwandfreien Umgang mit Lebensmitteln und die Personalhygiene.

Dazu gehört unter anderem:

  • Die korrekte Abfallentsorgung
  • Reinigung und Desinfektion
  • Vorratspflege
  • Schädlingsmanagement

Zum „hygienisch einwandfreien Umgang“ zählt natürlich der Transport. Außerdem muss das zum Transport eingesetzte Fahrzeug regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.


Die Mindestanforderungen an den Transport von Lebensmitteln sind:

  • Geschlossener Laderaum/geschlossenes Transportbehältnis
  • Bestehend aus korrosionsfestem Material
  • Mit glatten Innenwänden, leicht zu reinigen, leicht zu desinfizieren
  • Einhaltung von geltenden Temperaturgrenzen

 

 Die Anforderungen an den Transport von Fleisch:

Hier gilt zusätzlich zu den oben genannten Mindestanforderungen:

  • Wirksamer Schutz des Fleischs vor Staub und Insekten
  • Verhinderung des Auslaufens von Flüssigkeiten
  • Einhaltung von geltenden Temperaturgrenzen

 

Wichtige Informationen zur Ladungssicherung

§ 22 Absatz 1 der StVO ist der „Ladungssicherungs-Paragraph“ und lautet:

„Die Ladung einschließlich der Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.

Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Die Ladungssicherung dient zum:

  • Schutz des Fahrers
  • Schutz der Passagiere
  • Schutz anderer Verkehrsteilnehmer
  • Schutz der Ladung vor Beschädigung und Verunreinigung
  • Schutz des Fahrzeugs vor Beschädigung

Verantwortlich sind:

  • Fahrer
  • Verlader
  • Fahrzeughalter

 

Hygienischer Laderaumausbau von Transportern

Die praktische Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an Hygieneausbauten (EG-VO 852/2004) kann wie folgt gestaltet sein:

  • Räumliche Trennung von Fahrgastraum & Laderaum
  • Laderaum ohne unzugänglichen Nischen & Hohlräume
  • Oberflächen müssen sich hygienisch reinigen lassen
  • Oberflächen können im Bedarfsfall desinfiziert werden

 

Hygieneausbau Anforderungen

  • Keine Ritze, Fugen & Hohlräume
  • Kein Schimmel und Keimvermehrungen
  • Schnelle und leichte Reinigung möglich
  • Oberflächen können desinfiziert werden
  • Lebensmittelsicherheit kann gewährleistet werden.

Laderaumausbau und -beschichtungen mit Ladehilfen, Ladungssicherung, Laderaumbelüftung, Regalsysteme, Laderaumklimatisierung sind erforderlich.

 

Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten

Durch den Transport von Lebensmitteln in Transportbehältern, Verpackungen und Kühltransportbehältern sind die Lebensmittel i.d.R. gut geschützt. Eine Verunreinigung der Fahrzeuge bleibt daher gering.

Dies ist jedoch nicht ausgeschlossen. Daher sind hier folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Verunreinigungen sofort aufnehmen und sachgerecht entsorgen
  • Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan umsetzen
  • Regelmäßig auch ohne Verunreinigung Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten umsetzen.

 

Personalhygiene

Kraftfahrer von Lebensmitteln unterliegen nahezu den gleichen Hygienebestimmungen wie Produktionspersonal in Lebensmittelbetrieben. Daher sind folgende Eckpunkte verpflichtend umzusetzen:

  • Arbeitskleidung sauber
  • Gepflegte äußere Erscheinung
  • Wechselkleidung wird vorgehalten
  • PSA (Persönliche Schutzausstattung) vorhanden und einsatzbereit
  • PSA wird bei Auslieferung und Kontakt mit Lebensmittel getragen
  • Händereinigung und hygienische Händedesinfektion bei Auslieferung erforderlich