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HACCP.26 Geeignete, kompetente Mitarbeiter 


Auswahl der Mitarbeiter

Geeignete und kompetente Mitarbeiter im Bereich der Gastronomie und / oder Lebensmittelherstellung sind schwer zu finden. Gute Aus- und Weiterbildung, sowie Mitarbeiterführung und natürlich auch Bezahlung der Mitarbeiter ist dabei ein Schlüssel zum Erfolg.

Der wichtigste Punkt für Beschäftigte im Gastronomie und Lebensmittelherstellungsbereich ist jedoch die Personalhygiene.

Die Auswahl der Mitarbeiter sollte daher auch nach einer Probezeit unter strenger Beobachten der Einhaltung der Personalhygiene erfolgen.


Vor Aufnahme der Beschäftigung müssen folgende Maßnahmen erfüllt sein:

  • Gesundheitszeugnis über Arzt, Betriebsarzt (Nicht älter als 6 Monate)
  • Betriebsärztliche Untersuchung (i.d.R. vor Aufnahme der Tätigkeiten durch Betriebsarzt)
  • Belehrung der Mitarbeiter, die unter § 42 IfSG (Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote) fallen, gemäß § 43 IfSG (Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes)

 

Wir empfehlen weitere Maßnahmen:

  • Prüfung allgemeiner gesundheitlicher Eindruck
  • Prüfung Kenntnisse in der Küchenhygiene (Fachpersonal)