Sichere Produktion
Eine sichere Produktion und funktionierende Herstellungsanlagen, Geräte und Maschinen sind grundlegende Voraussetzungen für einen sicheren Lebensmittelbetrieb.
Dazu gehören folgende Punkte:
Es wird angeraten zur Umsetzung der technischen Sicherheit in der Lebensmittelherstellung einen Wartungsplan zu erstellen und diesen mit der laufenden Produktion abzustimmen. Die Vorgaben für einen Wartungsplan sind immer mit dem entsprechenden Fachpersonal (Technisches Fachpersonal, extern / intern) abzustimmen.
Alle benötigten Angaben erhalten Sie i.d.R. durch den Hersteller, bzw. den Herstellerangaben (Gebrauchsanweisungen). Reinigung, Wartung und Pflege, Instandsetzung, Validierung sind PRPs (Präventionsprogramme).
Wartungspläne müssen folgende Informationen enthalten:
Ein entsprechendes Muster ist als Anlage beigefügt.
Reinigung
Reinigungsarbeiten bestehen aus Grobreinigung (Entfernen von groben Schmutz), Grundreinigung (Reinigen mit entsprechenden zugelassenen Reinigungsmitteln), Spülen mit Trinkwasser, Trocknen und einer nachfolgenden Desinfektion gemäß Reinigungs- und Desinfektionsplan.
Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten dürfen von allen Personen mit Geräteeinweisung und Einweisung in Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten erfolgen. Reinigungsarbeiten dürfen an laufenden Maschinen und Geräten nicht durchgeführt werden
Wartung und Pflege
Wartungs- und Pflegearbeiten werden in der Regel von technischem Fachpersonal durchgeführt. Ausnahme ist der Austausch von leicht austauschbaren Ersatzteilen (i.d.R. Verbrauchsmaterial) die nach Ausbildung und Unterweisung auch durch nicht technisches Personal umgesetzt werden können.
Wartungs- und Pflegearbeiten sind in der Regel durch den Hersteller (Maschinen, Geräte, Anlagen) vorgegeben und sind nach Vorgaben des Unternehmens einzuhalten. Mit Rücksprache Hersteller und technischem Personal können diese Vorgaben verändert werden.
Wartungs- und Pflegemaßnahmen sind dokumentationspflichtig. Nach jeder Wartungs- und Pflegearbeit erfolgt Reinigung und Desinfektion, sowie ein Testlauf.
Instandsetzung
Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch technisches Fachpersonal erfolgen. Im Garantiezeitraum nur durch den Hersteller um die Garantieansprüche nicht zu verlieren.
Die Instandsetzung darf nur mit zugelassenen Ersatzteilen, in der Regel vom Hersteller erfolgen. Instandsetzungsarbeiten sind dokumentationspflichtig. Nach jeder Instandsetzung erfolgt Reinigung und Desinfektion, sowie ein Testlauf.
Validierung
Die Validierung ist eine Gesamtprüfung (Funktionstest) der Anlage, Geräte oder einzelner Maschinen. Diese beinhaltet auch Kalibrierung und Einstellung. Die Validierung endet immer mit einem Validierungsprotokoll. Zur Validierung gehören auch die gesetzlichen Prüfungen im Bereich der Betriebssicherheit (Betriebssicherheitsverordnung).
Eine Validierung kann auch nach Wartung und Pflege, oder Instandsetzung erforderlich sein. Das Validierungsprotokoll mit Prüfungsanlagen ist dokumentationspflichtig. Nach jeder Validierung erfolgt Reinigung und Desinfektion, Ausnahme, Validierung erfolgt im Rahmen der Produktion.
Hinweis:
Es wird empfohlen für alle Geräte, Maschinen und Anlagen eine Geräteakte (digital, oder aktuell) anzulegen. Hier werden alle Geräteunterlagen, Prüfungen und Nachweise abgelegt.
Anlagen: