Lebensmittelinformationsverordnung
Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) 1169/2011 ist im Jahr 2011 in Kraft getreten. Sie enthält eine Fülle von Regelungen zur Information der Verbraucher über Lebensmittel, unter anderem Bestimmungen zur Kennzeichnung der 14 häufigsten Allergieauslöser.
Allergiker haben ein Recht auf Allergeninformation auch bei loser Ware.
Dies betrifft nicht nur Care-Betriebe wie Kliniken, Senioreneinrichtungen oder mobile Menüdienste, sondern auch die Betriebsverpflegung, die Mittags- und Pausenverpflegung in Kita und Schule, die Bauernhofgastronomie und die Direktvermarktung.
Die Umsetzungsverpflichtung wurde mit der Lebensmittelinformations-Durchführungs-Verordnung (LMIDV) angeordnet. Die LMIDV regelt außerdem, welche Sanktionen die amtliche Überwachung verhängen darf, wenn gegen diese Informationspflichten verstoßen wird.
Allergien können durch jedes Nahrungsmittel ausgelöst werden. Derzeit sind 14 häufige Allergieauslöser als deklarationspflichtig definiert:
Die Hauptallergene lassen sich in den Zutatenlisten auf den Verpackungen und in den Spezifikationen (Produktdatenblättern) der Lieferanten ablesen.
Verpackte Waren haben bis auf wenige Ausnahmen eine Zutatenliste mit Allergenkennzeichnung. Die Hauptallergene müssen deutlich lesbar und besonders hervorgehoben sein, z. B. durch Schriftgröße, Stil oder Hintergrundfarbe. Lieferanten sind dazu verpflichtet, Hauptallergene in ihren Produktdatenblättern / Spezifikationen auszuweisen.
Um Allergene richtig zuordnen zu können, sollte für jede Speise mindestens eine aktuelle Zutatenliste mit korrekter Speisenbezeichnung angelegt werden. Die Rezepturerfassung erfordert sorgfältige Dokumentation hinsichtlich korrekter Zutaten, Mengen und ggf. Nährwerte sowie Zubereitungshinweise und –abläufe. Es bietet sich an, einen tabellearischen Erfassungsbogen zu entwerfen, in dem für jedes Rezept bzw. Gericht die verwendeten Zutaten und Bestandteile aufgeführt sind und die Allergene für jede Zutat eingetragen werden können.
In die Erfassungsbögen können auch die Zusatzstoffe eingetragen werden, so dass bei der Erstellung der Speisekarte alle deklarationspflichtigen Informationen auf einen Blick vorliegen.
Bei unverpackten Lebensmitteln in Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, in der Gemeinschaftsverpflegung oder auf dem Wochenmarkt müssen schriftliche Informationen über Allergene vor Kaufabschluss in deutscher Sprache zugänglich sein.
Die Allergeninformation kann an verschiedenen Stellen gegeben werden:
Eine mündliche Information ist ebenfalls möglich, allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen:
Allergensicherheit durch Einbindung ins HACCP-Konzept
Eine sicher „allergenfreie“ Produktion lässt sich nicht realisieren – das ist auch betroffenen Allergikern bewusst. Hygienisches und verantwortungsvolles Arbeiten sorgt für eine größtmögliche Sicherheit.
Zur Gewährleistung der Produktsicherheit werden bisher die chemischen, biologischen und mikrobiologischen Gefahren im Rahmen des HACCP-Konzepts kontrolliert. Beim Aufbau des Allergenmanagements ist im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle die „allergene Gefahr“ mit ins HACCP-Konzept einzubinden.
Betriebe mit umfangreichem HACCP-Konzept erstellen detaillierte Risikoanalysen, legen Kontrollpunkte fest und erarbeiten schriftliche Verfahrens- und Arbeitsanweisungen , z. B. Reinigungsmaßnahmen, Häufigkeit der Schulungen, Zubereitung bestimmter Kostformen, um die betriebliche Eigenkontrolle hinsichtlich der Allergene sicher zu stellen.
Kleinere Betriebe können die allergenen Gefahren mit einfachen Checklisten erfassen. Sie weisen sich den Überwachungsbehörden gegenüber z. B. dadurch aus, dass sie Zutaten und Allergene sorgfältig erfassen, ihre Mitarbeiter schulen und verantwortungsvoll mit Allergenen im Betriebsablauf umgehen.
HACCP-Checkliste ALLERGENMANAGEMENT
Wareneingang
Lagerung
Herstellung
Verkauf/ Ausgabe
Einen guten Überblick über das Allergenmanagement in der Gemeinschaftsverpflegung mit vielen praxisnahen Erläuterungen und Beispielen gibt der Leitfaden Allergenmanagement, der auf der Website des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Fürth als PDF heruntergeladen werden kann.
Link: http://www.aelf-fu.bayern.de/mam/cms10/aelf-fu/ernaehrung/dateien/allergenleitfaden.pdf
Anlagen: