HACCP.20 Schädlingsmonitoring
Präventivprogramm zur Schädlingsbekämpfung HACCP
Die Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbetrieb ist dem großen Bereich der Schädlingsbekämpfung im Hygienebereich zuzuordnen. Dieser wurde in der Europäischen Union durch die „Biozid-Richtlinie“ aus dem Jahr 1998 geregelt, die ab dem 01. September 2013 durch die am 07. Juli 2012 in Kraft getretene Europäische Biozid-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 528 /2012) ersetzt wurde.
In dieser in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar geltenden Verordnung sind in den „Erwägungsgründen“ umfangreiche Hinweise zur Zulassung und gegebenenfalls zur gegenseitigen Anerkennung von Bioziden und Biozid-Produkten innerhalb der EU gegeben.
Als Schädlinge werden Schadnager und Gliederfüßer (Spinnentiere, Insekten), die einzusetzenden bzw. möglichen Maßnahmen und die „Kenntnisanforderungen“ der jeweils in Betracht kommenden Personen aufgeführt. Bei diesen werden solche ohne und mit Sachkunde sowie geprüfte Schädlingsbekämpfer oder Sachkundige gemäß Gefahrstoff-Verordnung genannt.
Einige Beispiele sollen die „Zuständigkeiten“ erläutern:
- Das wirkstofffreie Monitoring kann auch durch Lebensmittelunternehmer ohne Sachkunde durchgeführt werden.
- Die Beköderung zur Schadnagerbekämpfung mit Antikoagulantien der ersten Generation (z. B. Warfarin) ist durch Lebensmittelunternehmer ohne Sachkunde dann möglich, wenn zugriffsgesicherte, stabile Köderboxen eingesetzt werden und der Einsatz nur im Innenraum und um das Gebäude herum erfolgt.
- Die Beköderung zur Schadnagerbekämpfung mit Antikoagulantien der zweiten Generation (z. B. Difenacoum) kann von einem Lebensmittelunternehmer mit Sachkunde, d. h. mit entsprechender Schulung, durchgeführt werden.
- Das wirkstofffreie Monitoring auf Gliederfüßler ist durch Lebensmittelunternehmer ohne Sachkunde möglich.
- In die Luft freigesetzte Biozid-Produkte, deren Anwendung nicht nur gelegentlich und nicht nur im geringen Umfang erfolgt, dürfen nur durch geprüfte Schädlingsbekämpfer oder Sachkundige gemäß Gefahrstoff-Verordnung eingesetzt werden.
- Die gelegentliche oder nur in geringem Umfang erfolgende Anwendung von Biozid-Produkten kann auch bereits durch Lebensmittelunternehmer ohne Sachkunde erfolgen.
Schädlingsbekämpfung und Lebensmittelüberwachung
Für die Bekämpfung von Schadnagern im Lebensmittelbereich einschließlich Monitoring und Risikominderung hat das LAVES ebenfalls ein auf der Website zugängliches Merkblatt mit Prüfgrößen für die Lebensmittelüberwachungsbehörde herausgegeben, deren Kenntnis auch für den Lebensmittelunternehmer unverzichtbar ist.
Aus dem hier aufgeführten recht umfangreichen Katalog sollen nachstehend einige Beispiele gegeben werden:
- Vorhandensein eines Köderplans mit allen eingesetzten Detektoren, einer Auflistung eingesetzter Biozide und der Sicherheitsdatenblätter?
- Nutzung zugriffsgesicherter, stabiler Köderboxen und ordnungsgemäße Entsorgung von Ködern und toten Nagern?
- Einsatz von Schlagfallen/Lebendfallen durch den Lebensmittelunternehmer mit entsprechenden Kontrollen und Nachweis der Sachkunde gemäß § 4 Tierschutzgesetz?
- Durchführung von Risikominderungsmaßnahmen (RMM) bei Einsatz von blutgerinnungshemmenden Bioziden?
Die Maßnahmen des Schädlingsmonitorings und der Bekämpfungsmaßnahmen sind Teil des Hygienemanagements eines Lebensmittelbetriebs. Sie sind einschließlich der baulichen und technischen Voraussetzungen im Betrieb die Grundlage für ein sinnvolles und funktionierendes HACCP-Konzept der Lebensmittelsicherheit. Die Bekämpfungsmaßnahmen selbst sind jedoch nicht als kritische Kontrollpunkte (CCPs) im HACCP-Konzept einzuordnen, da sie keine spezifische Lenkungsmaßnahme sind, sondern Grundlage bzw. Voraussetzung für ein HACCP-Konzept darstellen („operatives Präventivprogramm“ bzw. „Basishygienemaßnahme“).
Schädlingsmonitoring
Schädlinge, wie z.B. Mäuse, Ratten und Insekten können Krankheitserreger oder Schmutz auf Lebensmittel, Einrichtungen und Flächen übertragen.
Daher ist es wichtig, dass Sie folgende vorbeugende Maßnahmen ergreifen:
- Öffnungen, die ins Freie führen sind wirksam abzusichern, z.B. durch ein Insektengitter, Keller- oder Lichtschachtabdeckungen. Türen sind geschlossen zu halten. Dadurch wird dem Eindringen von Schädlingen vorgebeugt
- Gummidichtungen an Laderampen sind intakt zu halten, da auch hier Schädlinge eindringen können
- Bei der Warenannahme ist diese auf Schädlingsbefall hin zu kontrollieren und bei Befall zurückzuweisen, siehe Wareneingangsprotokoll
- Abfälle sollten in geschlossenen und gut belüfteten Räumen gelagert werden oder in einem gesicherten Außenbereich (siehe Abfall/Entsorgungslogistik)
- Die Betriebsräume und -lager sind regelmäßig (es empfiehlt sich monatlich bzw. bei Bedarf) auf Schädlingsbefall hin zu kontrollieren. Die Kontrolle kann auch durch einen externen Schädlingsbekämpfer stattfinden. Befallene Ware muss entsorgt werden. Die durchgeführten Kontrollen sind zu dokumentieren.
- Zur Überwachung verwenden Sie nur giftfreie Köder, Überwachungsgeräte oder Fallen. Es empfiehlt sich, die Köder gezielt dort aufzustellen, wo Sie Nager vermuten oder an Stellen, wo Schädlinge leicht in das Gebäude kommen könnten. Beachten Sie die Anwendungsempfehlungen des Herstellers.
- Wird ein Schädlingsbefall festgestellt, sollten Sie die Bekämpfung durch eine fachlich geschulte Person durchführen lassen, z.B. einen professionellen Schädlingsbekämpfer
Bitte beachten Sie hierzu auch die Ausführungen und Anlagen HACCP 17 Produkt- und Produktionshygiene
Anlagen: