Produkt- und Produktionshygiene
Hygiene in Küchenbetrieben besteht aus:
Betriebshygiene
Informationen zur Sauberkeit und Instandhaltung sämtlicher Räume, Außenanlagen, Einrichtungen, Maschinen und Geräte des Unternehmens finden Sie in der Kategorie Betriebshygiene.
Produktionshygiene
Um sichere Lebensmittel herzustellen, ist eine gute Produktionshygiene unerlässlich. Diese umfasst:
Personalhygiene
Als Beschäftigter in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb sind Sie verpflichtet, ein besonders hohes Maß an Hygiene zu erfüllen und einzuhalten. Dies umfasst Schulungen und Personalhygiene
Eigenkontrolle
Eigenkontrollen sind für Sie als Beschäftigter oder Unternehmer in der Lebensmittelbranche Pflicht. Zum einen dienen durchgeführte und dokumentierte Kontrollen als Nachweis Ihres sorgsamen Umgangs mit Lebensmitteln. Zum anderen können sie Ihnen als Stütze bei der Optimierung betrieblicher Abläufe und Wareneinsätze dienen.
A.) Betriebshygiene
Betrieb
Außenbereiche
Achten Sie auf einen sauberen und einwandfreien Zustand des Außenbereiches, reinigen Sie die entsprechenden Flächen gegebenenfalls. Lagern Sie keine Waren außerhalb des Lager- und Logistikbereichs.
Umkleideräume
Bei der Gestaltung der Umkleideräume achten Sie darauf, dass Straßen- und Arbeitskleidung getrennt voneinander gelagert wird. Dies können Sie z.B. mit Hilfe von Spinden oder Kleiderhaken umsetzen. Als Lebensmittelunternehmer tragen Sie Sorge dafür, dass genügend Umkleidemöglichkeiten für das Personal zur Verfügung stehen.
Die Umkleideräume sind sauber und ordentlich zu halten. Achten Sie darauf, dass saubere und verschmutzte Arbeitskleidung nicht in Kontakt kommen. Die strikte Trennung von Arbeits- und Straßenkleidung sollte eingehalten werden.
Hygieneschleuse
Die Hygieneschleuse sollte der letzte Raum vor dem/den Produktionsräumen sein. Sie betreten sie bereits in Arbeits- bzw. Schutzkleidung, mit Haarnetz, abgeklebten Piercings und versorgten Wunden.
Es gibt zwei Formen von Hygieneschleusen, eine zwangsgeführte und eine nicht zwangsgeführte. Der Unterschied besteht darin, dass bei einer Zwangsführung der Zugang zu den Produktionsräumen erst dann freigegeben wird, wenn Sie alle notwendigen Hygienemaßnahmen getroffen haben.
Dazu gehören:
Im Idealfall verfügen Sie über die Möglichkeit der Nutzung von armaturenlosen Einrichtungen, die mit Sensoren ausgestattet ist. D. h. Sie müssen weder Wasserhahn noch sonstige Spender und Abfalleimer direkt mit der Hand berühren.
Toiletten
Toiletten müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein und über Wasserspülung und Kanalisationsanschluss verfügen. Seifenspender, hygienische Händetrocknung und Handdesinfektionsmittel sind empfehlenswert. Ebenso die Verwendung von Seifen mit Desinfektionsmittel. Bei der Betriebsgestaltung müssen Sie darauf achten, dass die Toilettenräume NICHT unmittelbar in Räume öffnen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird (z.B. Produktion).
Toilettenräume, inklusive Wände, Böden und Abflüsse sind sauber zu halten und regelmäßig zu desinfizieren. Abfalleimer sind täglich zu entleeren, diverse Spender (Seife, Handtuch, Desinfektion, Klopapier) sollten Sie täglich kontrollieren und gegebenenfalls auffüllen. Reinigung, Desinfektion und Kontrolle sollten dokumentiert werden.
Waschbecken Personal
Handwaschbecken müssen in ausreichender Zahl, mindestens jedoch eins, und an geeigneten Stellen, z.B. an verschiedenen Produktionsprozessen, angebracht sein. Sie müssen mit einer Kalt- und Warmwasserzufuhr in Trinkwasserqualität, Handwaschmitteln und Möglichkeit zur hygienischen Handtrocknung (z.B. Einmalhandtücher, Handtuchrollen) ausgestattet sein.
Waschbecken Lebensmittel
Waschbecken zum Reinigen von Lebensmitteln müssen zusätzlich vorhanden sein. Diese Waschbecken dürfen nicht zum Händewaschen genutzt werden. Ist eine Trennung aus räumlichen Gründen nicht möglich, kann ein Doppelbecken verwendet werden. Die Verwendung sollte gekennzeichnet sein.
Halten Sie die Waschbecken sauber und instand.
Alle betrieblichen Räume, auch sanitäre Anlagen, müssen über eine angemessene Belüftung verfügen. Diese kann natürlicher oder künstlicher Art sein. Mit einer ausreichenden Belüftung tragen Sie aktiv zur Vermeidung von Verschmutzungen bei.
Lüftung
Ist eine natürliche Belüftung nicht in angemessener Form möglich, müssen Sie auf Belüftungssysteme zurückgreifen. Bei der Installation und bei Betrieb achten Sie darauf, dass Teile die gereinigt oder ausgetauscht werde müssen (z.B. Filter) leicht zugänglich sind. Das Absaugen von Luft ist an den Stellen im Betrieb erforderlich, an denen eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln durch Abluft aus Produktionsanlagen möglich ist.
Leiten Sie die durch eine Lüftungsanlage erzeugten Luftströme nicht von einem unreinen Bereich (z.B. Aufenthaltsraum oder Toiletten) in einen reinen Bereich (z.B. Produktionsraum).
Beleuchtung
Personalräume und Räume, in denen Sie mit Lebensmitteln arbeiten sind mit einer angemessenen Beleuchtung auszustatten. Dabei kann es sich um künstliches (Lampen) oder natürliches Licht handeln. Verschmutzungen sollten in jedem Fall durch ausreichende Beleuchtung leicht sichtbar sein. Bei Lampen ist zu empfehlen, dass diese einen Splitterschutz aufweisen. Damit verhindern Sie, dass herunterfallende Fremdkörper, z.B. Bruchglas, die Lebensmittel kontaminieren.
Trinkwasser
Zur sorgfältigen Reinigung muss Wasser in Trinkwasserqualität und in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Das Leitungswasser in Deutschland unterliegt der Trinkwasserverordnung.
Abwasser
Abwassersysteme sind so einzurichten, dass die Abwässer nicht in Kontakt mit den Lebensmitteln kommen.
Schädlingsmonitoring
Schädlinge, wie z.B. Mäuse, Ratten und Insekten können Krankheitserreger oder Schmutz auf Lebensmittel, Einrichtungen und Flächen übertragen.
Daher ist es wichtig, dass Sie folgende vorbeugende Maßnahmen ergreifen:
Abfallentsorgung
Um zu vermeiden, dass Abfälle in Kontakt mit Lebensmitteln kommen und diese verunreinigen, achten Sie auf die Einhaltung folgender Punkte:
Räume
Mindestanforderungen an Böden, Wände und Decken:
Fenster, Türen und Öffnungen
Für Fenster, Türen und andere Öffnungen, wie z.B. Abluftventilatoren oder Mauerdurchbrüche für Rohre gilt:
Sonstige Oberflächen
Halten Sie sämtliche Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen wie z. B. Arbeitsflächen in einem sauberen und intakten Zustand. Achten Sie darauf, dass auch diese Oberflächen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind.
Einrichtungen, Geräte und Maschinen
Allgemeine Anforderungen
Um ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit zu erreichen achten Sie darauf, dass sämtliche Geräte, Maschinen und Einrichtungsgegenstände leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind. Dazu gehört auch, dass die Oberflächen aus einem entsprechenden Material sind, alle zu reinigenden Stellen gut zugänglich sind und das Umfeld leicht gereinigt werden kann.
Maschinen und Geräte
Maschinen und Geräte, die in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen, wie z.B. Mixer oder Schneidemaschine, müssen gereinigt und desinfiziert werden können.
Achten Sie darauf, dass Geräte und Einrichtungen für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind Gegenstände und Maschinen müssen gewisse Kriterien erfüllen um für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln geeignet zu sein (Lebensmitteltauglich).
Alternativ kann der Maschine eine entsprechende Bescheinigung des Herstellers, eine sogenannte Konformitätsbescheinigung beigelegt sein.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Internetseite des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Kühleinrichtungen
Beachten Sie folgende Punkte bei der Nutzung sämtlicher Kühleinrichtungen, wie z.B. Kühlräume, Kühlschränke, Kühltruhen und Eisschränke:
Reinigung und Desinfektion
Allgemeine
Die Sauberkeit der Räume, Einrichtungen und Geräte kann einen erheblichen Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit und Qualität Ihrer Produkte haben. Daher ist es wichtig, dass Sie regelmäßig und richtig reinigen und desinfizieren. Erstellen Sie einen Reinigungs- und Desinfektionsplan, der sämtliche Räume und Gegenstände Ihres Betriebes umfasst. Wie oft gereinigt und desinfiziert werden muss, hängt von Ihrem betriebsindividuellen Bedarf ab. Hier finden Sie eine beispielhafte Übersicht zur Häufigkeit der einzelnen Räume und Gegenstände für die Reinigung und Desinfektion.
Beachten Sie folgende Grundsätze:
Richtige Reinigung
Richtige Desinfektion
B.) Produktionshygiene
Wareneingang bis Warenabgabe
Warenflüsse im Betrieb
Rohstoffe, Verarbeitungsbereiche und -schritte können Sie in „rein” und „unrein” einteilen. „Rein” bedeutet, dass die Eintragsquelle für grobe Verunreinigungen verringert wurde.
Dies kann z. B. sein:
Rinderschlachtung: Enthäuten der Schlachtkörper sobald das Fell entfernt wurde, gilt der Schlachtkörper als „reines” Lebensmittel, da das „unreine” Fell entfernt wurde
Kontamination kann direkt oder indirekt erfolgen.
Achten Sie im Zuge der guten Produktionshygiene darauf, dass möglichst keine Kontaktpunkte zwischen reinen und unreinen Bereichen in Ihrem Betrieb bestehen. Damit senken Sie das Risiko der Verunreinigung.
Beachten Sie folgende Grundsätze:
Wareneingang
Um sicher zu stellen, dass Sie einwandfreie Rohstoffe erhalten, ist die Ware bei Anlieferung oder Einkauf zu kontrollieren. Bei angelieferter Ware sollten Sie die Kontrolle zusätzlich dokumentieren.
Achten Sie generell auf folgende Punkte:
Lagerung
Beachten Sie folgende Punkte bei der Lagerung von Lebensmitteln und die vorgegebenen Temperaturen :
Warenausgang und Transpor
Bei Lieferung Ihrer Produkte an weiterverarbeitende Betriebe, Gastronomie oder Handel, sollten Sie folgende Punkte überprüfen und dokumentieren:
Besonderheiten im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln
Allgemein
Beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln ist eine zusätzliche Schulung nach §4 LMHV erforderlich. Sie benötigen diese Schulung, wenn Sie Lebensmittel, die in diesem Kapitel aufgeführt sind herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen.
Eier und Eierprodukt
Achten Sie bei der Annahme von Eiern darauf, dass diese unbeschädigt sind. Vergewissern Sie sich, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum (28. Tag nach dem Legen) und das Datum ab dem die Eier gekühlt gelagert werden müssen (18. Tag nach dem Legen) angegeben sind. Kühlpflichtige Eier müssen Sie bei einer Temperatur von 5 °C bis max. 8°C lagern.
Es wird empfohlen die Eier aus der Umverpackung zu nehmen und die Eiersteigen in einem leicht zu reinigenden Behälter zu lagern. Höckerkartons weisen oftmals eine Keimbelastung auf. Vermeiden Sie daher den Kontakt mit anderen Rohstoffen.
Die Verarbeitung roher Eier, z.B. das Aufschlagen, sollte getrennt von der Verarbeitung anderer Lebensmitteln stattfinden. Reinigen und desinfizieren Sie nach der Verarbeitung von rohen Eiern die verwendeten Arbeitsflächen. Führen Sie Eierschalen direkt dem Abfall. Schlagen Sie Frischei unmittelbar vor seiner Verwendung auf und verbrauchen Sie es umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zwei Stunden, wenn es sich um erwärmte Lebensmittel handelt (§ 20a Tier-LMVO).
Stellen Sie Mayonnaise zur weiteren Verarbeitung oder zur direkten Abgabe immer frisch und zeitnah her. Kühlen Sie die Mayonnaise und die daraus entstandenen Zubereitungen bei max. 7°C. Verbrauchen Sie Zubereitungen innerhalb von 24 Stunden, andernfalls müssen Sie diese entsorgen.
Nicht sichtbare Keime, wie z.B. Salmonellen können sich auf der Schale oder im Inneren der Eier ansiedeln. Über Hände und Arbeitsgeräte wie Schüsseln, Schneebesen oder Rührgeräte können diese in der Küche und somit auf andere Lebensmittel und Speisen übertragen werden. Achten Sie daher darauf, dass Sie Ihre Hände vor und nach dem Kontakt mit Eiern waschen und desinfizieren. Reinigen und desinfizieren (auch thermisch) Sie sämtliche, mit Eiern in Kontakt gekommenen Gerätschaften gründlich. Trennen Sie alle Arbeitsschritte, wie z.B. Waschen, Schneiden oder Zubereiten zeitlich und/oder räumlich von der Bearbeitung anderer Rohstoffe.
In der Lebensmittelhygieneverordnung und in der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung finden Sie Vorgaben zum Umgang mit tierischen Lebensmitteln.
Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln
Fisch und Fischprodukte
Beachten Sie, dass frischer Fisch bei Anlieferung eine Temperatur von 2°C haben sollte oder in Eis eingebettet sein sollte. Klare, pralle Augen mit schwarzen Pupillen, rote Kiemen, festsitzende Schuppen, eine glänzende Oberfläche, feste Konsistenz und eine intakte Schleimschicht sind Erkennungsmerkmale für frischen Fisch.
Lagern Sie Fisch und Fischprodukte unmittelbar nach der Anlieferung in Kühlräumen/-schränken ein, um die Kühlkette aufrechtzuerhalten.
Lagern Sie verschiedene Fischsorten getrennt voneinander. Achten Sie darauf, dass Frischfisch in sauberen Behältnissen mit Abdeckung zum Schutz vor Verunreinigung gelagert wird.
Halten Sie die zulässige Lagertemperatur von max. 2°C ein. Bei einer Lagerung in schmelzendem Eis achten Sie darauf, dass das Schmelzwasser ablaufen kann.
Auf der Oberfläche von Fisch befinden sich viele verschiedene Mikroorganismen. Um zu vermeiden, dass diese auf andere Lebensmittel übertragen werden und sich dort vermehren, waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände vor und nach dem Berühren von Fisch. Be- und Verarbeiten Sie Fisch zeitlich getrennt von anderen Lebensmitteln und waschen und desinfizieren Sie Arbeitsmaterialien und Arbeitsoberflächen anschließend.
Nehmen Sie eine farbliche Trennung der Arbeitsgeräte nach Produktgruppen vor. Verwenden Sie für Fisch z.B. ausschließlich blaue Bretter und Messer.
Tauen Sie tiefgefrorenen Fisch in einem Kühlraum bei einer Temperatur von max. 7°C auf. Stellen Sie sicher, dass das Auftauwasser abfließen kann und nicht in Kontakt mit anderen Lebensmitteln kommt.
In der Lebensmittelhygieneverordnung und in der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung finden Sie Vorgaben zum Umgang mit tierischen Lebensmitteln.
Fleisch- und Fleischprodukte
Die Temperatur von Frischfleisch bei der Anlieferung darf nicht über 7°C liegen. Beachten Sie, dass Hackfleisch als besonders sensibles Produkt gilt und eine Temperatur von 2°C nicht überschreiten darf. Für Fleischzubereitungen gilt es eine Maximaltemperatur von 4°C einzuhalten.
Lagern Sie Frischfleisch, Fleischprodukte und Hackfleisch unmittelbar nach der Anlieferung in Kühlräumen/-schränken ein, um die Kühlkette aufrechtzuerhalten.
Die Lagerungstemperatur für Frischfleisch beträgt max. 7°C, für Hackfleisch max. 4°C. Bewahren Sie Fleisch und Fleischprodukte nur in sauberen Behältnissen auf, offene Ware sollte mittels Folie oder Deckel abgedeckt werden. Achten Sie auf eine separate Lagerung von Fleisch und Geflügel.
Bei häufiger Anlieferung achten Sie darauf, dass die Ware ausreichend gekennzeichnet ist, um die Herkunft und das Mindesthaltbarkeitsdatum jederzeit nachvollziehen zu können.
Berühren Sie Fleisch nur mit gewaschenen Händen. Trennen Sie alle Arbeitsschritte, wie z.B. Waschen, Schneiden oder Zubereiten zeitlich und/oder räumlich von der Bearbeitung anderer Rohstoffe. Nach dem Kontakt mit frischem oder aufgetautem Fleisch reinigen Sie Ihre Hände gründlich. Waschen und unter Umständen desinfizieren Sie alle verwendeten Arbeitsgeräte wie Messer, Bretter und Maschinen sind nach dem Gebrauch gründlich mit heißem Wasser und Reinigungsmittel.
Auf der Oberfläche von Fleisch befinden sich viele verschiedene Mikroorganismen, die durch Hände oder den Kontakt mit Geräten übertragen werden können. Nehmen Sie eine farbliche Trennung der Arbeitsgeräte nach Produktgruppen vor. Verwenden Sie z.B. ausschließlich rote Bretter und Messer zum Schneiden und Bearbeiten von Fleisch- und Fleischprodukten.
In der Lebensmittelhygieneverordnung und in der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung finden Sie Vorgaben zum Umgang mit tierischen Lebensmitteln.
Tauen Sie tiefgefrorenes Fleisch in einem Kühlraum bei einer Temperatur von max 7°C auf. Stellen Sie sicher, dass das Auftauwasser abfließen kann und nicht in Kontakt mit anderen Lebensmitteln kommt.
Hackfleisch und Hackfleischerzeugnisse sind eine besonders sensible Produktgruppe. Durch das Wolfen, also Zerkleinern des Fleisches wird die Oberfläche vergrößert. Dadurch wird Keimen eine vergrößerte Angriffsfläche gegeben. Daher sollten Sie auf besonders strenge Hygienemaßnahmen im Umgang mit Hackfleisch und -produkten achten. Neben den oben aufgeführten Punkten zu Arbeitshygiene und Produkttemperatur, sollten Sie folgende weitere Punkte beachten:
Da die Vorgaben für die Lagertemperatur von Hackfleisch von betriebsspezifischen Produktions- und Verarbeitungsschritten abhängt, setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Behörde in Verbindung. Dort können Sie klären, welche Temperaturen für Ihren Betrieb gelten.
Da bei Wildfleisch und Wildfleischprodukten mit einer höheren Keimbelastung zu rechnen ist, achten Sie auf die strikten Einhaltung der oben aufgeführten Punkte zur Arbeitshygiene.
In der Lebensmittelhygieneverordnung und in der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung finden Sie Vorgaben zum Umgang mit tierischen Lebensmitteln.
Geflügel und Geflügelprodukte
Die Temperatur von Geflügel und Geflügelprodukten bei der Anlieferung darf nicht über 4°C liegen. Lagern Sie Geflügelfleisch und Geflügelprodukte unmittelbar nach der Anlieferung in Kühlräumen/-schränken ein, um die Kühlkette aufrechtzuerhalten
Die Lagerungstemperaturen für Geflügel und Geflügelprodukte beträgt max. 4°C. Bewahren Sie Geflügel nur in sauberen Behältnissen auf, decken Sie offene Ware mittels Folie oder Deckel ab. Achten Sie auf eine separate Lagerung von Geflügel und Fleisch.
Auf der Oberfläche von frischem oder aufgetautem Geflügel können Bakterien, wie z.B. Salmonellen angesiedelt sein. Um zu vermeiden, dass diese auf andere Lebensmittel übertragen werden und sich dort vermehren, waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände vor und nach dem Berühren von Geflügel. Be- und Verarbeiten Sie Geflügel zeitlich getrennt von anderen Lebensmitteln und waschen und desinfizieren Sie Arbeitsmaterialien und Arbeitsoberflächen anschließend.
Nehmen Sie eine farbliche Trennung der Arbeitsgeräte nach Produktgruppen vor. Verwenden Sie z.B. ausschließlich gelbe Bretter und Messer zum Schneiden und Bearbeiten von Geflügel und Geflügelprodukten.
In der Lebensmittelhygieneverordnung und in der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung finden Sie Vorgaben zum Umgang mit tierischen Lebensmitteln.
Milch und Molkereiprodukte
Beachten Sie, dass frische, flüssige Sahne bei Anlieferung eine Temperatur von 7°C nicht überschreiten darf. Für andere Milch- und Molkereiprodukte gilt eine Obergrenze von 10°C. Milch und Milchprodukte sind unmittelbar nach der Anlieferung in Kühlräumen/-schräke unterzubringen. Lagern Sahne, Milch und andere Milchprodukte unmittelbar nach der Anlieferung in Ihren Kühleinrichtungen ein, um die Kühlkette aufrechtzuerhalten.
Die Anlieferungstemperaturen dürfen Sie auch im Laufe der weiteren Lagerung nicht überschreiten. Produkte, die frisch aufgeschlagene Sahne oder Sahnecremes enthalten, wie z.B. Torten oder sahnehaltige Cremes müssen Sie bald möglichst verbrauchen, spätestens jedoch 24 Stunden nach deren Zubereitung.
In Milch und Molkereiprodukten befinden sich viele verschiedene Mikroorganismen. Um zu vermeiden, dass diese auf andere Lebensmittel übertragen werden und sich dort vermehren, waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände vor und nach dem Umgang mit Milch und Molkereiprodukten. Be- und Verarbeiten Sie Milch und Molkereiprodukte zeitlich getrennt von anderen Lebensmitteln und waschen und desinfizieren Sie Arbeitsmaterialien und Arbeitsoberflächen anschließend.
Schlagen Sie Sahne erst unmittelbar vor ihren Gebrauch auf. Es empfiehlt sich eine farbliche Trennung der Arbeitsgeräte nach Produktgruppen vorzunehmen. Z.B. die Verwendung von weißen Brettern und Messern zum Schneiden und Bearbeiten von schnittfesten Milchprodukten wie Käse oder Ricotta.
In der Lebensmittelhygieneverordnung und in der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung finden Sie Vorgaben zum Umgang mit tierischen Lebensmitteln.
Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln
Allgemein
Im Zuge einer guten Produktionshygiene ist es wichtig, dass Sie die Übertragung von Keimen von einem Produkt auf ein anderes nicht begünstigen. Dazu gehört auch, dass Sie Ihre Hände zwischen verschiedenen Arbeitsschritten reinigen und desinfizieren sollten, ebenso wie Geräte und Maschinen. Beachten Sie, dass Sie Lebensmittel nicht mehr verarbeiten dürfen, wenn sie längerfristig von den vorgeschriebenen Temperaturen abweichen. Fällt eine Kühlung über einen längeren Zeitraum hinweg aus, sind die darin gelagerten Lebensmittel zu entsorgen.
Erhitzungsverfahren
Kochen, Pasteurisieren, Grillen, Braten, Baken, Brühen oder Garen sind Beispiele für Erhitzungsverfahren. Je nachdem welches Produkt Sie zubereiten, welche Lebensmittel Sie wie verarbeiten und welche Art der Erhitzung bei Ihnen durchgeführt wird, sollten Sie die Einhaltung der vorgegebenen Temperaturen und die Dauer der Erhitzung dokumentieren. Beachten Sie, dass Erhitzungsverfahren in der Regel im Rahmen Ihres betrieblichen Eigenkontrollsystems als kritischer Kontrollpunkt gelten können.
Abkühlen
Berücksichtigen Sie bei Lebensmitteln die nach dem erhitzen wieder gekühlt oder eingefroren werden sollen folgende Punkte:
Direktvermarktung (Bedientheken)
Achten Sie auf die Einhaltung einer guten hygienischen Praxis. Dazu gehören auch:
Bedientheken, die mit einer Kühlvitrine ausgestattet sind, müssen Sie ebenfalls hinsichtlich der Einhaltung der Kühltemperaturen kontrollieren und dokumentieren.
C.) Personalhygiene
Allgemeine Anforderungen an persönliche Hygiene / Allgemeine Körperpflege
Ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit ist Pflicht für alle Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten. Dazu gehören u.a. regelmäßiges Waschen und Duschen.
Handhygien
Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände:
Wund- und Schnittverletzungen
Schmuck und Armbanduhren
Beim Umgang mit Lebensmitteln sollten Sie auf das Tragen von Schmuck und Armbanduhren verzichtet werden. Dazu gehören z. B. Eheringe und Armbänder. Legen Sie diese vor Arbeitsbeginn ab. Schmucktragende Hände können nicht ausreichend gereinigt und desinfiziert werden und stellen somit ein Verunreinigungsrisiko dar.
Fingernägel und künstliche Nägel
Halten Sie Fingernägel kurz und sauber, verzichten Sie auf Nagellack und künstliche Nägel. Da sich unter langen Fingernägeln der Schmutz leichter ansammeln kann als unter kurzen, sind lange Fingernägel nicht geeignet. Nagellack und künstliche Fingernägel können absplittern. Diese Arten der Verunreinigung sind schwer erkennbar.
Toilettenbenutzung / Toilettenhygiene
Legen Sie Schürzen und andere, leicht abnehmbare Arbeitskleidung an dafür vorgesehenen Haken ab, bevor Sie auf die Toilette gehen. Schließen Sie den Toilettendeckel bevor Sie die Spülung betätigen um Verunreinigungen durch Sprühnebel zu vermeiden. Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände anschließend gründlich und verwenden Sie ausschließlich Einweghandtücher zur Händetrocknung. Durch ungewaschene Hände können Sie Fäkalkeime auf allen angefassten Oberflächen, Geräten und Produkten verteilen.
Arbeits- und Schutzkleidung
Tragen Sie in der Betriebsstätte keine Straßenkleidung und Straßenschuhe. Die Arbeits- und Schutzkleidung müssen Sie stets sauber halten, regelmäßig wechseln und waschen (Kochwäsche). Sofern Sie für das Waschen Ihrer Arbeitskleidung selbst zuständig sind, sollten Sie sich an die Verfahrensanweisung des Betriebes halten. Berücksichtigen Sie auch den hygienisch sicheren Transport frisch gewaschener Arbeits- bzw. Schutzkleidung. Alternativ können Sie eine externe Firma mit der Reinigung beauftragen.
Wischen Sie schmutzige Hände nicht an der Arbeitskleidung ab.
Schmuck
Tragen Sie keinen sichtbaren Schmuck, wenn Sie mit Lebensmitteln arbeiten. Es empfiehlt sich auch Eheringe abzunehmen.
Sichtbare Piercings, wie z.B. Nasenringe können Sie mit einem entsprechenden Pflaster abkleben oder müssen sie für die Dauer der Arbeitszeit entfernen.
Schmucktragende Hände können nicht ausreichend gereinigt und desinfiziert werden und stellen somit ein Verunreinigungsrisiko dar. Darüber hinaus kann Schmuck als Fremdkörper in Lebensmittel gelangen.
Essen / Trinken / Rauchen
Beachten Sie das Rauchverbot in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird. Nehmen Sie Speisen und Getränke ausschließlich in den Personal- oder Sozialräumen ein.
Rauchen Sie nur in den dafür vorgesehenen Räumen und waschen und desinfizieren Ihre Hände vor Neuaufnahme der Tätigkeit.
Weiteres Verhalten am Arbeitsplatz
Husten Pflanzen Tiere
Niesen oder Husten Sie nicht auf Lebensmittel. Stellen Sie keine Zierpflanzen in Bereichen auf, in denen mit Lebensmitteln hantiert wird. Haustiere in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben sind grundsätzlich verboten.
Vermeiden Sie starkes Schminken, wenn Sie mit Lebensmitteln arbeiten. Auch Kosmetika können eine Gefahrenquelle der Verunreinigung darstellen.
Schulung
Jeder Lebensmittelunternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln umgehen ausreichend geschult werden.
Die notwendigen Schulungen unterteilen sich grundsätzlich in 3 Bereiche:
Schulungen dienen dazu, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens zum Thema Hygiene informiert und sensibilisiert werden. Neben Hinweisen im Umgang mit z. B. neuen Maschinen oder die richtige Reinigung ist es wichtig, dass Sie alle auf demselben Wissensstand sind, was eine gute hygienische Praxis bedeutet.
Neben dem praktischen Nutzen sind Schulungen zur Hygiene und Belehrungen zum Infektionsschutz Gesetz Pflicht.
Beim Herstellen, Verarbeiten oder Verkaufen von leicht verderblichen Lebensmitteln, benötigen die Mitarbeiter eine zusätzliche Schulung, um sich entsprechende Fachkenntnisse anzueignen, z.B. bei besonderen hygienischen Anforderungen oder der Bearbeitung von leicht verderblichen Lebensmitteln.
Als verantwortliche Person empfiehlt es sich, dass Sie die Umsetzung der Schulungsinhalte in Ihrem Betrieb überprüfen. Damit stellen Sie sicher, dass die Inhalte verstanden wurden. Beobachten Sie z.B. Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Reinigungsmaterialien etc. Schulungen sind nur sinnvoll, wenn die Inhalte verstanden und umgesetzt werden
Grundsätzlich teilen sich die Schulungen auf in:
Geschult werden müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen, die mit Lebensmitteln umgehen oder damit in Berührung kommen könnten.
Die Hygieneschulungen dienen dazu, dass Sie Ihren Angestellten immer wieder die grundsätzlichen Regeln zur Einhaltung einer guten hygienischen Verhaltensweise am Arbeitsplatz näher bringen. Als Basis für die Hygieneschulung dient die Personalhygiene. Weitere Bausteine sollten die Betriebshygiene und Produktionshygiene sein, sowie das Eigenkontrollsystem des Betriebes
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz - IfSG müssen Sie über die Meldepflicht folgender Erkrankungen und damit verbundene Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot informieren:
Folgende Symptome können Anzeichen für diese Erkrankungen sein und müssen daher auch gemeldet werden:
ACHTUNG: Bei einem Arztbesuch wegen Krankheit müssen Sie diesem mitteilen, dass Sie in einem Lebensmittelbetrieb arbeiten.
D.) Eigenkontrolle
Durchgeführte und eigene Kontrollen
Wareneingangskontrolle
Um sicher zu stellen, dass Sie hygienisch einwandfreie Rohstoffe erhalten, sollten Sie, eine Wareneingangskontrolle durchführen und dokumentieren. Die Dokumentation kann anhand eines Wareneingangsprotokolls oder eines Wareneingangsstempels auf Rechnung oder Lieferschein erfolgen.
Sie sollten die gelieferte oder gekaufte Ware hinsichtlich folgender Punkte prüfen:
ACHTUNG: Stellen Sie bei Warenanlieferung eine Abweichung der o.g. Punkte fest, sollten Sie Maßnahmen ergreifen und dokumentieren. Verweigern Sie z. B. die Annahme von Lebensmitteln, die nicht den Anforderungen entsprechen!
Temperaturkontrolle
Kühlpflichtige Lebensmittel müssen Sie bei entsprechenden Temperaturen (siehe Tabelle unten) lagern. Die Temperaturen sollten täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Die Temperaturmessungen sollten Sie stets in den oberen Fächern der Kühleinrichtungen vornehmen.
Folgende Temperaturkontrollen sollten Sie täglich durchführen:
Für die Lagerung von einigen Obst- und Gemüsesorten gibt es lediglich Kühlempfehlungen. Obst und Gemüse "atmen" nach der Ernte weiter. Diese Stoffwechselvorgänge führen letztlich zu Verderb. Durch eine Lagerung in Kühleinrichtungen erhöhen Sie die Haltbarkeit.
Gartemperarturkontrolle und Frittierfett
Die Kontrolle und Dokumentation der Erhitzungstemperaturen und Dauer ist notwendig bei sensiblen Produktgruppen, wie z.B. Fleisch, Eiern oder Fisch.
Grundsätzlich gibt es für die Zubereitung von sensiblen Produkten keine gesetzlichen Vorgaben für Temperaturen und Zeiten zur Erhitzung. Da sich auf rohen Lebensmitteln Keime befinden und diese auch krankheitserregend sein können, empfiehlt es sich, diese Lebensmittel immer gut durch zu erhitzen. Keime werden bei bestimmten Temperaturen, die über eine gewisse Zeit gehalten werden, abgetötet. Bei kürzeren Zeiten und/oder geringeren Temperaturen gehen Sie das Risiko ein, dass Sie nicht alle Keime abgetötet haben.
Bei Fleisch, Geflügel, Wild und daraus hergestellten Erzeugnissen empfiehlt sich eine Erhitzung:
Eine entsprechende Dokumentationsvorlage finden Sie in den Anlagen.
Verwenden Sie Frittierfette nicht zu lange, da diese verderben können. Auch entsteht eine erhöhte Brandgefahr der Fette, wenn sie zulange verwendet werden. Halten Sie sich an folgende Grundsätze und überprüfen Sie Ihre Fritteuse täglich (bei Gebrauch) hinsichtlich folgender Punkte:
Warenausgangskontrolle
Wenn Sie Ihre Waren ausliefern oder an Händler verkaufen, sollten Sie eine Warenausgangskontrolle durchführen.
Kontrollieren Sie die Chargen hinsichtlich folgender Punkte:
Warenausgangskontrollen können Sie entweder in Form eines Stempels auf dem Lieferschein dokumentieren, oder anhand eines Protokolls.
Schädlingsmonitoring
Schädlinge, wie z.B. Mäuse, Ratten und Insekten können Krankheitserreger oder Schmutz auf Lebensmittel, Einrichtungen und Flächen übertragen.
Daher ist es wichtig, dass Sie folgende vorbeugende Maßnahmen ergreifen:
Reinigungs- und Desinfektionskontrolle
Die Sauberkeit der Räume, Einrichtungen und Geräte kann einen erheblichen Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit und Qualität Ihrer Produkte haben. Daher ist es wichtig, dass Sie regelmäßig und richtig reinigen und desinfizieren. Erstellen Sie einen Reinigungs- und Desinfektionsplan, der sämtliche Räume und Gegenstände Ihres Betriebes umfasst. Wie oft gereinigt und desinfiziert werden muss, hängt von Ihrem betriebsindividuellen Bedarf ab. Eine beispielhafte Übersicht zur empfohlenen Häufigkeit für einzelne Räume und Gegenstände finden Sie im Kapitel Reinigung und Desinfektion.
Eine anschließende Kontrolle des Reinigungserfolges ist notwendig, um eventuelle Mängel beheben zu können.
Dokumentieren Sie sowohl die Reinigung und Desinfektion, als auch die Nachkontrolle der Reinigung und Desinfektion in einem Reinigungs- und Desinfektionsprotokoll.
Anlagen: